Landschafts-Erhaltungsverbände (LEV)

LNV-Info 3/2013

Landschaftspflege- oder -erhaltungsverbände (im Folgenden als LEV bezeichnet) sind freiwillige Zusammenschlüsse von Kommunen, Naturschutzverbänden und Landnutzern.

Sie verfolgen in Anlehnung an den Deutschen Verband für Landschaftspflege die Hauptziele:
• Die Managementpläne für Natura-2000 Gebieten umzusetzen, Biotope zu betreuen und deren Pflege zu organisieren,
• der Landwirtschaft über Vertragsnaturschutz und Auftragsarbeiten ein Zusatzeinkommen im Naturschutz zu verschaffen,
• das Brachfallen naturschutzwichtiger Flächen in benachteiligten Gebieten zu verhindern.

Darüber hinaus können sie je nach Ausstattung und Fähigkeiten
• die Biotopvernetzung voranbringen und so ein flächendeckendes Netz naturnaher, intakter Lebensräume aufbauen,
• Regionalentwicklung betreiben,
• Landwirte bei der Vermarktung gebietstypischer Produkte unterstützen,
• die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie unterstützen.

LEV organisieren die Pflege und Entwicklung der Biotope durch örtliche Landwirte, unterstützen die unteren Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden bei der Umsetzung der Landschaftspflege-Richtlinie (Vertragsnaturschutz) und entlasten sie damit bei der praktischen Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen. Sie orientieren sich dabei an vorhandenen Managementplänen, Pflegeplänen und Biotopvernetzungskonzeptionen. Sie sind auch prädestiniert, die Entwicklungsziele in Natura-2000-Gebieten umzusetzen. Hoheitliche Aufgaben verbleiben jedoch bei den unteren Verwaltungsbehörden.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen empfiehlt „Landschaftspflegeverbände für die Umsetzung regionaler Landnutzungskonzepte sowie der gemeindlichen Landschaftsplanung zu institutionalisieren und zu fördern“ (SRU 1996).

Während in manchen Ländern wie Bayern oder Sachsen-Anhalt Landschaftspflegeverbände schon seit langem nahezu flächendeckend vertreten sind, gab es in Baden-Württemberg lange Zeit nur in einzelnen Landkreisen LEV. Erst seit 2012 gibt es einen Boom neuer Gründungen (siehe Abb. 1 und 2). In Baden-Württemberg existieren bislang 17 LEV, neun weitere sind in Gründung.

Zwar haben auch Einrichtungen wie PLENUM und Naturparke ähnliche Aufgabenfelder, dennoch können sie eine auf Dauer angelegte, flächendeckende und vor Ort präsente Institution nicht ersetzen. PLENUM-Projekte sind zeitlich befristet, können aber der Einstieg in einen LEV sein. Naturparke haben ein mit LEV überlappendes Aufgabenspektrum, sind aber auf bestimmte Naturräume beschränkt. Eine sinnvolle räumliche und thematische Arbeitsteilung mit LEV ist daher sinnvoll. Synergien sollen in den einzelnen Regionen genutzt werden.

Der LNV hat sich schon vor einigen Jahren gemeinsam mit Städtetag und Landkreistag für flächendeckende Landschaftserhaltungsverbände eingesetzt. Mit großer Freude hat er registriert, dass das Ministerium ländlicher Raum dasselbe Ziel verfolgt, weil es erkannt hat: Ohne solche Institutionen wird es nicht gelingen, Natura 2000 umzusetzen und die sonstigen langjährigen Umsetzungsdefizite im Naturschutz abzuarbeiten. Seit etwas über einem Jahr ist auch die finanzielle Grundlage für flächendeckende LEV geschaffen, da Minister Bonde den Landkreisen großzügige Unterstützung zugesagt hat.

Die Gründung von LEV darf freilich keinesfalls zur personellen Schwächung der unteren Naturschutzbehörden führen. Bedingung für die finanzielle Unterstützung von LEV durch das Land ist daher, dass kein Personal bei der unteren Naturschutzbehörde eingespart wird. Hierauf wird der LNV akribisch achten!

LNV-Info 3/2013